August 2019: Rücknahme von Arzneimitteln

Wenn ein Mensch krank wird, geht dieser zum Arzt und bekommt ggf. ein Rezept. Mit diesem Rezept geht es dann zur Apotheke und er bekommt sein Medikament.

Ein Tierarzt stellt je nach Bedarf auch Rezepte aus, die dann in einer Apotheke eingelöst werden können. In den überwiegenden Fällen gibt es aber gleich die entsprechenden Medikamente mit.

Dies ist möglich, weil der Tierarzt eine eigene Hausapotheke betreibt. Er unterliegt damit strengen Gesetzen, z.B. dem Arzneimittelgesetz (AMG, gilt auch für Apotheken) oder der TÄHAV (Verordnung über tierärztliche Hausapotheken). In diesen Gesetzen sind Vorgaben zur Herstellung, Bezug, Abgabe und Lagerung von Arzneimitteln festgelegt.

Mindestens alle zwei Jahre erfolgt eine Apothekenkontrolle. Diese Kontrolle erfolgt durch Mitarbeiter des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Es wird geschaut, ob die Temperaturen in den entsprechenden Räumen eingehalten werden, ob der Kühlschrank richtig funktioniert, ob die Medikamente sicher verwahrt werden, ob die Kennzeichnung ordnungsgemäß ist, ob die Hygienestandarts eingehalten werden uvm.

In dem Moment, in dem ein Medikament die Praxis verlässt, hat der Tierarzt keine Kontrolle mehr darüber. Man weiß also nicht, ob es vielleicht zwei Tage im überhitzen Auto gelegen hat. Manche Medikamente sind lichtempfindlich. Man weiß nicht, ob es mehrere Stunden ohne Umverpackung am Fenster gelegen hat. Manche Leute stellen auch grundsätzlich alle Medikamente in den Kühlschrank. Aber auch diese Temperaturen sind nicht für alle Arzneien optimal.

Aus diesem Grund ist es in der Tierarztpraxis nicht möglich, Medikamente umzutauschen oder das Geld rückzuerstatten. Man kann die Wirksamkeit nicht garantieren und es ist den Gesetzen nach auch verboten.

Wenn wir ehrlich sind, möchten wir in der Apotheke auch die originalen Tabletten bekommen und nicht welche, die vor zwei Tagen zurück gebracht wurden.

Natürlich ist es schade, wenn Medikamente nicht (mehr) benötigt werden, diese zu entsorgen. Wir haben einige Kontakte zu verschiedenen Tierschutzorganisationen, die auch für abgelaufene oder retour gekommene Medikamente Anwendung finden. Deshalb können Sie diese gerne in die Praxis bringen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir Ihnen den Kaufpreis nicht erstatten können.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie uns an!