Juli 2020: Meldepflicht Coronainfektion bei Haustieren

Covid-19 ist immer noch ein aktuelles Thema und der Bundesrat beschloß die Meldepflicht auch für Haustiere. Hintergrund ist immernoch die Ungewissheit, in wie weit eine Übertragung von Tier auf Mensch oder andersherum möglich ist. Das Virus braucht einen Rezeptor (ähnlich Schlüssel-Schloss-Prinzip). Dieser Rezeptor ist relativ spezifisch für die Tierart. Deshalb ist eine Infektion von Hühnern zum Beispiel nicht möglich. Katzen und Frettchen sind dagegen potentielle „Kandidaten“ für eine Infektion.

Ein Test auf das Coronavirus ist auch für Tiere möglich. Dabei gibt es den direkten Errgernachweis (Nachweis von Virusmaterial) und den indirekten Errgernachweis (Nachweis von Antikörpern). Sollte das Virus bei einem Tier nachgewiesen werden, erfolgt zukünftig eine Meldung an das zuständige Amt.

Erst wenn das Amt den Erregernachweis anweist, werden vom Amt die Kosten dafür übernommen. Alle besorgten oder neugierigen Tierbesitzer müssen den Test selbst bezahlen, wenn sie wissen wollen, ob ihr Tier infiziert ist.

Allerdings scheint es sehr unwahrscheilich zu sein, dass das Tier sich infiziert. In einem Veterinärlabor wurden bislang über 1300 Proben untersucht. Es gab bisher keinen einzigen positiven Befund, d.h. das Virus wurde nicht nachgewiesen.

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Weitere Informationen gibt es u.a. hier:

https://www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/drehscheibe-vom-2-juli-2020-100.html